Sonntag, 5. Dezember 2010

Differenzwerte der Abrechnung gefährden Einstufung Kfw 60
Dienstag, 16. November 2010 um 13:46 Uhr Geschrieben von: Ivica Jan Visnjic

Ein typisches Merkmal der DRH Projekte sind die Heizanlagen mit Liefervertag über 15 Jahre gebunden an einen Kontraktor, hier die OVE.
Bei der ersten Abrechnung für 2008 / 09 wurde festgestellt, das Verlustleistungen vo 18,101 MWh bei einem Gesamtverbrauch on 82,908 MWh anfielen, das sind geschlagene 22 Prozent, diese stehen im spektakulären Gegensatz zur verkauften Musterlösung die mit maximal 10 Prozent Verlustrechnung vertraglich festgelegt ist, diese dürften auch den Energiepass und die Einstufung zur KfW 60 Förderung ad absurdum führen.
Zwei Szenarien sind hierzu möglich; allerdings vorerst Mutmaßung: erstens, eine Baubeheizung noch nicht verkaufter Häuser ohne Zähler oder durch einen späteren Austausch zur Übergabe an die Eigentümer.
oder Zweitens:" eine fehlerhafte Heizungsanlage?"
An einen Wiederverkauf ist so nicht mehr zu denken. auf die Reaktionen der deutschen Reihenhaus AG, sowie der am 16.11.2010 durch die Hausverwaltung Kunze informierten OVE dürfen wir gespannt sein.
>in Bearbeitung: Zahlen einfügen<

Aktualisiert (Mittwoch, 24. November 2010 um 19:00 Uhr)

Mediterrane Unstimmigkeiten

Mittwoch, 24. November 2010 um 18:11 Uhr Geschrieben von: Sefar Perk
Eine kleine zu klärende Streitfrage über die Setzung einer Sichtschutzhecke A2, auch A1.

Die Zypressen gelten als Hecke §12 NRG, Entscheidung des Oberlandesgerichtes Karlsruhe dieser sieht die Definition einer Hecke als " eine Gruppe gleichartig wachsender Gehölze, die in langer und schmaler Erstreckung aneinandergereit sind" vor. Daraus erfolgten die Vorgaben der Abstandshaltung:

Für den Abstand einer Hecke zum Nachbargrundstück ist deren Höhe maßgebend. Hecken, deren Höhe 1,80 Meter nicht übersteigt, müssen 0,50 m von der Grenze abstehen. Mit Hecken, die höher sind, ist ein um das Maß der Mehrhöhe größerer Grenzabstand einzuhalten. Eine zwei Meter große Hecke muss also 0,70 m von der Grenze entfernt sein.

Dennoch wurden hier diese Maße eingehalten, als Messpunkt gilt hier das Ende des Tiefboards, das zum Sondernutzungtrecht gehört, der folgende Pflasterstein ist geltendes Gemeinschaftsrecht. Ein Nachmessen der Setzung am 24.11. 2010 ergab 48 -52 cm. Damit ist hier zusätzlich auch den Recht lt. § 12 NRG genüge getan.

Neben dem Grenzabstand ist gesetzlich auch vorgeschrieben, dass die Hecken zurückgeschnitten werden müssen, und zwar bis zur Hälfte des vorgeschriebenen Grenzabstands. Zwischen der Grundstücksgrenze und den seitlichen Zweigen der Hecke muss also ein entsprechend großer Zwischenraum freigeschnitten werden. Allerdings gilt dies nicht für Hecken bis zu 1,80 m Höhe gegenüber Grundstücken in Innerortslage; dort dürfen also Hecken bis zu dieser Höhe mit ihren Zweigen bis zur Grundstücksgrenze reichen.

"Erst denken - dann REDEN!"

Mittwoch, 29. Juli 2009

Brandgefahr

Brandgefahr
Freitag, 24. April 2009 um 08:42 Uhr Author: seger
Warnung Brandgefahr!!
In allen Häusern wurde das Schalter/Steckdosenprogramm von LeGrand verbaut. Bei vorschriftsmäßiger Montage nach DIN VDE 0100 - 410:2007, der Montage mit den Gehäuse schrauben umgangssprachlich "Kaiserschrauben" gibt es mit diesem Hersteller auch keine Beanstandungen. Alle Steckdosen die in Hohlwanddosen gesetzt wurden sind mit hoher Wahrscheinlichkeit auch ordnungsgemäß mit den Gehäuse schrauben montiert und damit beanstandungsfrei. Für die in die Betonwände eingesetzten Steckdosen gilt folgendes: Sind diese nicht mit nachträglich eingesetzten Kaiserschrauben gesichert erfolgte die Montage mit den "Krallen". Diese Befestigungskrallen brechen bei zu starkem anziehen oder der Montage mit einem elektrischem Schrauber.
Betreffende Steckdosen werden nur durch die Abdeckung gehalten, beim Einsetzten eines DIN Schuko Steckers hält unter Umständen die Abdeckungsschraube nicht mehr; der Steckdoseneinsatz wird nach hinten gedrückt und der 4,8mm Steckerstift taucht nicht weit genug in die Kontaktfeder des Steckdosechassis ein, berührt diese nur.
Dadurch entsteht ein hoher Übergangswiderstand an dem Leistung abfällt und Hitze entsteht, hier vor allem bei Geräten mit hoher Leistung zum Beispiel Bügeleisen Heizstrahler oder ähnliches, an dieser Stelle besteht dann akute Brandgefahr!
Inrechtweisend: In 28C wurden alle Schalter Steckdosen zum Tapezieren Streichen ausgebaut; 5 gebrochene Steckdosen gefunden zwei wurden durch Bauträger getauscht, zwei weitere hier in der Abbildung.Eine weitere wurde unbemerkt des Schadens in eine Rigips wand (Hohlwandosen-Montage mit Kaiserschrauben) wieder eingebaut. Bein Anschluss einer Bügelstation brannte der DIN - Stecker in den Steckdoseneinsatzes aufgrund dieses Fehlers. Schuldfrage in diesem Fall ist eindeutig nicht der Bauträger, da die Steckdosen vor Einbau einer Sichtprüfung unter zogen werden müssen und in diesem Fall hätte das auffallen sollen.
Folgende Empfohlene Vorgehensweise für erfahrene Heimwerker (auf eigene Gefahr):Sollte beim Einstecken eines Steckers der Stecker leicht gegenfedern oder der Stecker nach dem Einstecken leicht wieder aus der Steckdose heraus bewegen. Gehen Sie folgendermaßen vor: Schalten sie den Stromkreis ab (Sicherung raus) entfernen sie die Abdeckung Überprüfen Sie den äußeren Metallring der Steckdose, sind hier jeweils zwei Schrauben ist dass soweit Beanstandungsfrei, nehmen sie jetzt den Griff Ihres Schraubendrehers bitte mit DIN und GS Zeichen bis 1000V und drücken Sie mit dem Griff leicht gegen die Mitte der Steckdosenmitte sollte diese Nachgeben ist diese unbedingt auszutauschen!!Besser ist aber Sie beauftragen einen zertifizierten Elektroinstallateur oder den Bauträger.
Frank Roland Seger,

Wichtige Info

Wichtige Info:
Liebe WEG,
nach einem längeren Telefonat mit unserem Verwalter kam folgende Aussage zustande, die die Stadt gestern im Rahmen der Besichtigung des Grundstücks und der Mauer getroffen hat:
Wer ein Tor zum öffentlichen Gehweg hin errichtet, verpflichtet somit die gesamte WEG zum Kehr- und Winterdienst auf diesem über sine komplette Länge, die an das WEG Eigentum (Sonder- und Gemeinschaftseigentum) angrenzt, also komplett, da wir als gemeinschaftliche Eigentümer des gesamten Grundstücks gelten.
Ich habe die rechtliche Vorgabe der Stadt Mannheim recherchiert und diese lautet:
Wer ist zuständig für den Winterdienst, wenn mehrere Grundstücke gemeinsam Zugang oder Zufahrt zu einer Straße haben?
Haben mehrere Grundstücke gemeinsam Zufahrt oder Zugang zu einer Straße oder liegen sie hintereinander zur gleichen Straße, so müssen beide dafür sorgen, dass der Gehweg im Falle von Eis und Schnee geräumt und bestreut ist.
• Wer muss Räumen und streuen, wenn zwei Grundstücke durch einen Gehweg getrennt sind?
Sind beide Grundstücksseiten bewohnt, so sind auch beide Parteien verpflichtet, im Falle von Eis und Schnee zu räumen und zu streuen. Die Verpflichtung erstreckt sich jeweils bis zur Mitte des Gehwegs.
Das heißt also genau: Solange wir keinen Zugang (Tor oder Treppe) zum Gehweg und einen Zaun als Abgrenzung haben, ist die WEG nicht für den Räumdienst verantwortlich und auch nicht für finanzielle Schäden, die daraus entstehen könnten.
ABER: Der Verwalter rät uns, vorerst kein Tor zu stellen, er wird sich mit der Stadt in Verbindung setzen und über eine Entbindung von dieser Pflicht sprechen.
Das heißt: Dort, wo Zugänge zum Weg gemacht wurden (Treppe bei Thome), sollte der Bauzaun stehen bleiben, weil dieser den Zugang verwährt und uns somit aus der Pflicht nimmt.
Wir hoffen auf eine baldige Aussage des Verwalters und der Stadt, ob wir in diesem Bereich aus der Pflicht genommen werden können..
Viele Grüße,

Feedback aus dem Netz

Feedback aus dem Netz
Gefunden bei:
http://www.achim-straub.de
gelistet bei google auf platz 5 Screenshot unter "weiterlesen"auf der Hauptseite
Zitat:
Bin ich froh …… das wir ein über 100 Jahre altes Haus gekauft haben. Die Probleme die wir mit unserem Abwasser hatten sind Kindergarten gegen das was unsere Freunde gerade durchmachen.
Die zwei haben sich ein neues Haus bei der "Deutsche Reihenhaus AG" gekauft. Was da so in der Vogesenstraße in Mannheim abgeht ist heftig. Irgendwie könnte man da den Eindruck gewinnen, dass Sich die Probleme mit der Höhe des Kaufpreises potenzieren oder dass Probleme mit dem alter des Hauses linear abnehmen.
Naja, allen Betroffenen wünsche ich viel Erfolg und Durchhaltevermögen bei der Beseitigung der Probleme.

Freitag, 3. Juli 2009

Warum vogesenstrasse.com?

Die Webseite vogesenstrasse.com wurde gegründet am 25. März 2009.
Ursprünglich entstanden aufgrund des Unglaublichen Ärgers über eine Grenzmauer an diesem Anwesen, deren statisch optimales Ändern €15.000,00 laut laienhafter Schätzung kosten würde, der Bauträger sich aber um die Kosten windet. Wir fühlten uns betrogen und gründeten zusätzlich zum Rechtstreit diese Website, die mittlerweile auch der internen Kommunikation dient.
Jedes Haus hat mindestens ein @vogesenstrasse.com Postfach; und vor allem auch einen aktiven Zugang zur Website auf der nicht nur Veröffentlicht wird sondern auch mit einem Security Bereich, hier sind alle relevanten Dokumente abrufbar; damit sind wir eine wirklich starke Gemeinschaft jedes Mitglied nach Belieben an Vogesenstrasse.com beteiligt und für die Zukunft gewapp… nein… bewaffnet. Es wird schnell klar wenn man sich den mittlerweile geänderten Metatext die Schlüsselwörter „ein schiefgelaufenes Projekt der Deutschen Reihenhaus AG“ noch bei Google ansieht, das dieses für die Mitglieder der Vogesen WEG wohl eher nicht geht.
Auch unglaublich ist die Popularität in so kurzer Zeit, bestätigt durch die Webstatik auf der Webseite, das haben wir mit unsere Firmenseite www.viger.eu /de /info /biz /name so nicht geschafft. Alles ohne Werbung!! Und das Adwords Projekt, das professionelles Publizieren der Website, ist noch nicht einmal angelaufen. Nicht zu unterschätzen auch die ViGER GmbH profitiert jetzt natürlich durch unsere Verlinkungs-Strategie.
Soweit die technische Abhandlung aber doch viel, viel wichtiger ist der Zusammenhalt der Vogesenstrasse WEG. Man schaue einfach mal auf die Bilder des Zaunbaus und der Verteilung der Muttererde im Bereich der Häuser 81, Arbeitsteilung, Organisation – perfekt – hier bei uns. Sitzungen auch ohne Hausverwaltung – beschlussfähig durchgeführt – das ist die Vogesenstrasse WEG – die starke Gemeinschaft!
Und niemals vergessen, wir stehen erst am Anfang, nicht nur mit der Webseite.Geschrieben im sonnigen Varazdin (Hrvatska).

Frank Roland Seger